Verantwortung bei sich selber suchen

Es klingt abstrus, aber es ist wahr: Für vermeintliche oder tatsächliche Hexen war es ein Glück, sich vor der Inquisition verantworten zu müssen. Wer dagegen vor einem Siegerländer Feld- Wald- und Wiesengericht zu erscheinen hatte, war völliger Willkür ausgesetzt. Vermahnungen waren selten, gefoltert wurde oft, und eine Verurteilung war die Regel.

Schlimme Zeiten! Schwache Landesherrn und eine schwache Kirche stellten sich dem Unrecht nicht entgegen, sondern nutzten die Hysterie für ihre Zwecke aus. Es ging um Macht und Karriere. Skrupellose Anwälte sahen in den Hexenprozessen Aufstiegschancen. Die Hexenverfolgung war eine Sache der Wutbürger, und kaum einer hatte die Kraft zu widerstehen, zumal es einen Kopf und Kragen kosten konnte. Der Teufel saß nicht auf der Anklagebank, sondern er trat als Ankläger und Richter auf und verhöhnte die Opfer.

© Alexandra Radu

Im liturgischen Gewand betrieb er eine schier unglaubliche Banalisierung des Bösen. So wurde Johann Herling aus Freudenberg das Geständnis abgerungen, den Teufel in Gestalt eine Maus (sic!) gesehen zu haben. Damit war sein Todesurteil ausgesprochen. Der Teufel muß sich schief und krumm gelacht haben. Das begangene Unrecht schreit zum Himmel. Aber beim Rat der Stadt Freudenberg hat man dafür taube Ohren. Man fühlt sich nicht nicht zuständig. Eine Tilgung der Schuld lehnt man ab, und das hat auch mit dem Einspruch der Kirche zu tun.

Undemokratische Kungelei wie zu Kaisers Zeiten

Als ich im April 2011 anregte, die Opfer der Hexenprozesse für unschuldig zu erklären und einen entsprechenden Bürgerantrag stellte, trafen sich der amtskirchlich-protestantische Gemeindepfarrer Thomas Ijewski und Bürgermeister Eckhard Günther (CDU) und überlegten, wie sie eine Abstimmung verhindern könnten. Sie vereinbarten, den Rat nicht abstimmen zu lassen und stattdessen einen von Thomas Ijewski geleiteten kirchlichen Arbeitskreis zu bilden - selbstverständlich ohne meine Mitwirkung. Da ich aber der Meinung bin, dass nur der Rat und nicht ein Vertreter der protestantischen Amtskirche im Einvernehmen mit einem CDU-Bürgermeister über einen Bürgerantrag entscheiden kann, habe ich das Innenministerium des Landes NRW über die undemokratische Kungelei informiert:

Meine Eingabe - Antwort von Kreisdirektor Bender

Sehr geehrte Frau Duifhuis,

ich habe das das von Ihnen gewählte Verfahren abgewartet und zwischenzeitlich eine Antwort des Kreises erhalten - Zeichen: 15.11.66; Datum: 30. Mai 2011. Der Kreisdirektor teilt mir mit, er sehe die "Weiterleitung" meines Anliegens als "angemessen an und begrüßt dieses Vorhaben" ausdrücklich.

Ich nehme diese Entscheidung mit Befremden zur Kenntnis und bitte Sie um eine Überprüfung Ihrerseits.

Begründung:

Wie aus der angehängten E-Mail des Gemeindepfarrers Ijewski hervorgeht, traf sich dieser im Vorfeld der Ratssitzung mit Bürgermeister Eckhard Günther (CDU), um zu überlegen, wie man eine Abstimmung verhindern könnte. Es ist dann auch nicht abgestimmt worden. Der Kreis schreibt hierzu: "Ihre Eingabe kann gem. § 24 GO NRW nicht als Antrag zur Beschlussfassung im Stadtrat angesehen und behandelt werden." Weiter heißt es: "Die Anregung wurde insofern ohne Beschlussvorschlag in der Sitzung des Rates vom 14.04.2011 beraten. Ergebnis dieser Beratung ist im Sinne des § 24 Abs. 2 GO NRW die Weiterleitung an eine zuständige Stelle..."
Wie kann ein kirchlicher Arbeitskreis, der weder vom Rat angeregt noch von ihm beauftragt worden ist, eine "zuständige Stelle" sein? Ich halte diese Argumentation für rechtlich nicht haltbar und politisch absurd. Sind in Deutschland Kirche und Staat nicht getrennt?

Der Kreisdirektor schreibt weiter: "Gem. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Freudenberg ist der Antragsteller über die Überweisung an eine andere, zuständige Stelle zu unterrichten." Zum einen ist dies bisher noch immer nicht geschehen, aber zum anderen ist unrichtig, was der Kreisdirektor weiter ausführt, nämlich dass die "Überweisung" oder "Weiterleitung" "durch einhellige Zustimmung" erfolgt sei.
Ich war in besagter Sitzung selber anwesend und weiß daher, dass es (gemäß der oben genannten Vereinbarung zwischen Pfarrer und Bürgermeister) weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung gegeben hat. Der Bürgermeister informierte den Rat über den Vorschlag mit dem kirchlichen Arbeitskreis; nahm an, dass es keine Einwände gebe und ging zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Nach meinem Rechtsverständnis kann nur der Rat über einen an ihn gestellten Antrag befinden und nicht quasi stellvertretend Herr Ijewski als Vertreter seiner Glaubensgemeinschaft einvernehmlich mit dem Bürgermeister.

Daher meine Bitte um Überprüfung Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Beel


Zitate

Bernd Brandemann, CDU (über meinen Antrag): "Auf die Schnelle hingeschrieben."
Thomas Ijewski, EKvW (über mich): "
Typisch Beel, gemeinsam geht nicht."

Literatur

Maxwell-Stuart P.G. Witchcraft: a history (Tempus, Stroud 2000)

Links

..:Hexenprozesse in Nassau-Siegen
..:Bürgerantrag vom 3. April 2011 (PDF)
..:Musterantrag (PDF)