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Wiedergeburt kontra Taufe 1. Einführung Das Grundanliegen des Pietismus ist die Wiedergeburt des Einzelnen, die im Siegerland als ein vom Menschen bewußt mitvollzogener Vorgang gedacht wird: Durch den Heiligen Geist wird der Sünder zur Erkenntnis seines verlorenen Zustandes gebracht und zur Umkehr geführt. Er bricht innerlich mit der Sünde und liefert sein Leben bedingungslos Gott aus. Die Antwort Gottes auf diese Sündenerkenntnis und Buße ist die Wiedergeburt: die Gabe der geistgewirkten Heilserkenntnis und des geistgewirkten Glaubens an Jesus Christus. Wiedergeburt und Rechtfertigung bilden somit eine Einheit. Die Wiedergeburt gibt dem Menschen göttlichen Frieden und die Kraft zu einem Leben in der Nachfolge Christi. Der Taufe (besonders der Taufe eines Kindes), die am Menschen geschieht, ihn also passiv bleiben läßt, wird dagegen nur ein weit geringerer Stellenwert eingeräumt. Häufig wird sie lediglich als Gehorsamsakt des wiedergeborenen Gläubigen betrachtet. Rechtfertigung und Gotteskindschaft sind dagegen nur durch die Wiedergeburt zu erlangen, die für den Siegerländer Pietismus die eigentliche Taufe, d.h. das Getauftwerden mit dem Heiligen Geist ist. Die Taufe eines Kindes wird als reine Wassertaufe verstanden, die weder eine Heilswirkung hat noch die Mitgliedschaft in der ecclesia begründet. Diese Auffassung steht allerdings gegen die volkskirchliche Praxis. Die daraus resultierenden Spannungen kamen in den 60er und 70er Jahren immer wieder im Presseorgan der Siegerländer Gemeinschaftsbewegung, dem „Evangelist aus dem Siegerland“ zu Tage. 2. Texte zum Thema 2.1 Unter der Überschrift „Immer wieder, immer wieder ...“ zitiert Wilhelm Jung im Evangelist Nr. 14/1962 aus einem Artikel, den die Zeitschrift „Kunst und Kirche“ in ihrer Ausgabe Nr. 02/1962 veröffentlichte: „Die Taufe kann unter verschiedenen Aspekten betrachtet werden. Sie ist Sündenvergebung und Grundlegung für ein neues Leben; sie befreit vom alten Herrn, dem Teufel, und ist Eigentumserklärung des neuen Herrn, Christi;(1) durch sie geschieht die Aufnahme in die Gemeinde, in den Leib Christi. Sie wird durch Waschung des Leibes unter Anrufung und Bekennen Gottes vollzogen.“ Dazu schreibt Jung: „Zu den Ausführungen über die Taufe muß ich sagen, daß ich sie nicht im Einklang mit Gottes Wort finde. Die Lehre von der Taufwiedergeburt verhindert echte Glaubensgewißheit ... das ist meine Überzeugung.“ In der gleichen Ausgabe des Evangelist heißt es an anderer Stelle: „Auch heute sind viele Gemeindeglieder der irrigen Meinung, daß ein Mensch bereits durch die Taufe wiedergeboren und damit ein Christ sei. Hier wird das vom HErrn eingesetzte Heilszeichen an die Stelle des persönlichen Glaubens gesetzt. Ohne Glauben sind aber die Heilszeichen unwirksarm... .(2) Es gibt keine andere Möglichkeit, Vergebung der Sünden, Freispruch im Gericht Gottes und ein ewiges Leben zu finden, als durch eine gnädige Erneuerung unseres gegenwärtigen Lebens, welche die Schrift als Bekehrung und Wiedergeburt bezeichnet.“(3) (1) Dies entspricht den Ausführungen Luthers in seinem Kleinen Katechismus: „Was gibt oder nützt die Taufe? Sie wirkt Vergebung der Sünden, erlöst vom Tode und Teufel und gibt ewige Seligkeit allen, die es glauben, wie die Worte und Verheißung Gottes lauten.“ (2) Hier stellt sich allerdings die Frage, ob bei einer solchen Betrachtungsweise überhaupt noch von einer Wirkung der Taufe gesprochen werden kann, wäre dann doch die Wirkung der Taufe in jedem Fall vom Glauben des Menschen abhängig. Ein solches Taufverständnis begreift den Menschen als aktiven, Gott hingegen als passiven Part im Taufvorgang. (3) Damit wäre die Rechtfertigung eines Menschen von dessen Lebensführung abhängig. Die zwangsläufige Folge solchen Denkens ist Gesetzlichkeit und eine individualistische Frömmigkeit; ein jeder Christ ist auf sein eigenes Heil bedacht. 2.2 „In Sachen der Taufe ...“ druckt der Evangelist unter gleichlautender Überschrift in seiner Ausgabe vom 23.08.1964 (Nr. 16/64) Auszüge aus einem Bericht ab,der zuvor in der Reformierten Kirchenzeitung vom 01.06.1964 zu lesen war. „Wir haben eine herzliche Freude und ein dankbares Empfinden darüber bekommen, daß die Tauffrage so ernsthaft von der Schrift her zur Aussprache gebracht worden ist“, schreibt einleitend dazu Schriftleiter Willy Schaller. Im Mittelpunkt des Berichts über eine theologische Arbeitstagung in Mülheim/Ruhr steht die These Markus Barths, daß die Taufe Zeugnis, Bekenntnis, Buße und Dienstübernahme sei. Nach Markus Barth ist nicht der Pastor, nicht die Gemeinde, sondern der Täufling der Verkündigende bei der Taufe, die eine Ordination des Christen zum Zeugnis in der Welt sei.(4) Die Kindertaufe sei unangemessen, sei „unanständiges Benehmen“ in Sachen der Taufe. Sie sei ein Verfügenwollen über den Heiligen Geist.(5) Die Bibel bezeuge, so Barth, die Kindertaufe nicht. Aber selbst wenn diese irgendwo erwähnt würde, wäre zu fragen, ob die Kirche heute die Kindertaufe üben dürfe. Der Bericht endet mit einer Erklärung, in der u.a. gefordert wird, die Frage nach dem Sinn und rechten Vollzug der Taufe neu aufzunehmen. (4) Schon Zwngli hatte Gott einen Zuschauerplatz bei der Taufe zugewiesen; auch er begriff die Taufe als Bekenntnisakt des Gläubigen. Überhaupt war Zwingli das Wort Sakrament unangenehm, daher sprach er lieber von Bundes- bzw. Pflichtzeichen, durch die sich ein Christ öffentlich zur Kirche bekenne. (Vgl. Tschakert 1979, S. 249-251; McGrath 1997, S. 507-508) (5) Eine interessante Entgegnung dieser These Markus Barths findet sich im 1993 erschienenen Katechismus der römisch-katholischen Kirche: „Gott hat das Heil an das Sakrament der Taufe gebunden, aber er selbst ist nicht an seine Sakramente gebunden.“ (S. 350) 2.3 1966 findet die Ablehnung der lutherischen Tauflehre auch in einer Erklärung des Bruderrates der Siegerländer Sonntagsschulen ihren Niederschlag. Zur Frage, ob ein unmündiges Kind verloren gehen kann, heißt es dort (6): „Der Bruderrat sieht die Kleinkindertaufe nicht für die Wiedergeburt (Joh. 3,3; 1.Petr. 1,3) an. Gerne läßt er den Heidelberger Katechismus zur Frage dieser Taufe gelten. Damit ist angedeutet, daß den Kindern das Heil in Christo zugesagt ist, und wenn sie von Eltern, Paten, Sonntagsschule und anderen (7) in ihrer Unmündigkeit hineingeführt werden zur Ergreifung des angebotenen Heiles, sie dann die Entscheidung durch die Gnade Jesu treffen können.(8) Schon aus dieser Erkenntnis wäre die anfangs gestellte Frage mit „nein“ zu beantworten. In Psalm 8,3 steht das Wort: „Aus dem Munde der Unmündigen und Säuglinge hast Du eine Macht zugerichtet.“ Es leuchtet nicht ein, daß der Psalmist geistlich Unmündige und Säuglinge gemeint haben soll. Die einzelnen Übersetzer, wie auch Parallelstellen, geben uns für diese Auffassung keine Anhaltspunkte... Wir glauben, Gott wird Sich selbst keine Macht - oder auch Bollwerk - zurichten gegen Seine Feinde aus einem durch unvergebene Schuld beslasteten Munde... In Matth.18 geht es zunächst um den Rangstreit. Wir glauben nicht, daß Jesus Sich ein Kind ausgesucht hat, welches die Unmündigkeit schon überschritten hatte. In dem Alter der Mündigkeit ist der Rangstreit schon so ausgeprägt, daß er vor dem sündhaften Tun, das er in sich birgt, nicht zurückschreckt. Jesus hat den Jüngern ein Kind als Vorbild hingestellt, das von diesen Dingen, als erkannte innere Belastung, die ihm den Weg ins Himmelreich versperrte, nichts wußte... Abschließend sei der vielleicht ganz menschliche Gedanke angedeutet. Wenn Jesus, der große Kinderfreund, sagt, Markus 10,14: „Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solcher ist das Reich Gottes“, so wäre es für gläubige Eltern, die solch ein Kind als eine von Gott geschenkte Gabe annehmen und wieder hingeben müssen, unfaßbar, daß dieser Himmelserbe für den Himmel verloren sein sollte, soweit es noch von keiner Sünde bewußt überzeugt ist.(9) Die Frage, wie lange ein Kind unmündig ist, hat der Vater, welcher der rechte Vater ist über alles, was da Kinder heißt im Himmel und auf Erden, Seiner Macht vorbehalten.“ (6) Diese Ende des Jahres 1965 auf Initiative Jakob Böckings (Leiter der Sonntagsschulen von 1938 bis 1970) erarbeitete Erklärung wurde am 27.02.1966 in der Ausgabe Nr. 04/66 des Evangelist aus dem Siegerland abgedruckt. (7) Interessanterweise werden weder Pfarrer, noch die Kirche bzw. der kirchliche Unterricht in diesem Zusammenhang ausdrücklich erwähnt. (8) Ob ein mündiges Kind gerettet wird oder verloren geht, hinge demnach von dessen Entscheidung ab: Trift ein mündiges Kind eine eindeutige Entscheidung für Christus, würde ihm das Heil zuteil werden; bleibt es dagegen unentschieden, oder schlägt es das Heilsangebot sogar aus, ginge es im Falle seines Todes verloren! Die Frage nach dem Heil eines Kindes wird also nicht wirklich beantwortet, sondern lediglich auf einen nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt innerhalb seiner Entwicklung verschoben. 2.4 Einen weiteren interessanten Beitrag zum Thema Wiedergeburt kontra Taufe bringt der Evangelist 10/67. Der Verfasser, der anonym bleibt, wendet sich darin gegen das Wort Adoption im Zusammenhang mit dem Zustandekommen der Gotteskindschaft. Der Verfasser berichtet, daß er bei seiner Konfirmation nur angelerntes Kopfwissen weiter gegeben und ein Gelübde ohne innere Erkenntnis nachgesprochen habe. Erst einige Jahre später, bei einer Zeltevangelisation, habe er den Herrn Jesus finden und ihm sein Leben übergeben dürfen: „Da war ich neu geboren aus dem Geist und ein Kind Gottes geworden.“(12) (10) Mit solchen Einwänden mußte sich bereits Luther herumschlagen. In seinem Großen Katechismus schrieb der Reformator: „Darum ist es ein richtiges Bubenstück und eine Gerede des Teufels, wenn jetzt unsere neuen Sektierer die Taufe lästern, Gottes Wort und Ordnung außer acht lassen und auf nichts anderes sehen als auf das Wasser, das man aus dem Brunnen schöpft; und dann ereifern sie sich noch zu sagen: „Wie sollte eine Handvoll Wasser der menschlichen Seele helfen?“ Ja, mein Lieber, wer weiß das nicht, daß Wasser Wasser ist, wenn man vom Wort Gottes und Gebot absieht? Wie kannst du es aber wagen, so in Gottes Ordnung einzugreifen und das beste Kleinod fortzunehmen, mit dem Gott das Wasser der Taufe verbunden und eingefaßt hat und nicht abgetrennt haben will? Denn das ist die Hauptsache beim Taufwasser: Gottes Wort und Gebot und Gottes Name; dieser Schatz ist größer und edler als Himmel und Erde“ (Die Taufe § 15 f.) (11) Es geht bei der Taufe allerdings auch nicht um ein wie auch immer geartetes Gefühl des Mitsterbens und Auferstehens. Daß eine Kreuzigung mit keinen erhebenden Gefühlen verbunden ist, müßte eigentlich auch dem anonymen Verfasser dieses Beitrages klar sein. (12) Damit trifft der anonyme Verfasser eine für die Siegerländer Frömmigkeit nicht unübliche Unterscheidung zwischen einem verstandesmäßigen (äußeren) und einem gefühlsmäßigen (inneren) Zugang zum Glauben. Man erwartet häufig ein den inneren Menschen ergreifendes Handeln des Heiligen Geistes; ein direktes Einwirken Gottes auf das menschliche Herz, das sich ohne den Umweg über äußere Mittel (Konfirmandenunterricht, Predigt, Sakramente) vollzieht. Zur Begründung wird oft Johannes 3,8 angegeben: „Der Wind bläst, wo er will, und du hörst sein Sausen wohl; aber du weißt nicht, woher er kommt und wohin er fährt.“ Damit soll ausgesagt werden, daß der Heilige Geist frei von aller Gebundenheit an äußere, kreatürliche Mittel bzw. Elemente und frei von allem menschlichen Tun wirkt. Streng genommen werden damit Bibel, Taufe, kirchlicher Unterricht, das Sakrament des Altars und jede Art der Theologie für überflüssig erklärt. 2.5 Darauf erscheint in der Nummer 13/67 des „Evangelist aus dem Siegerland“ eine Erwiderung von Pfarrer Otto Adam aus Oberfischbach: „Lieber Bruder Schaller! Die brüderliche Gemeinschaft des Glaubens und des Dienstes, die uns untereinander verbindet, bringt Verpflichtungen mit sich, denen man auf die Dauer nicht ausweichen kann, ohne sein Gewissen erheblich zu belasten. Aus dieser Verantwortung heraus muß ich Ihnen zu dem von Ihnen in Nr. 10 des Evangelisten veröffentlichten Artikel über „Adoption“ einige Bemerkungen mitteilen.“ Adam schreibt, daß er dem anonymen Verfasser des betreffenden Artikels seine Ausführungen nicht übel nehmen könne, da dieser offensichtlich von einseitigen und unvollkommenen Vorstellungen ausgegangen sei. Allerdings müsse sich Schaller als Schriftleiter des Evangelist vorwerfen lassen, sich durch den unveränderten Abdruck, einschließlich fettgedrucktem Schlußsatz, die inhaltlichen Aussagen zum Thema zu eigen gemacht zu haben. Adam fährt fort: „Das Wort Adoption ist ein Fremdwort und kommt deshalb in der deutschen Übersetzung der Bibel nicht vor. An zwei Stellen ist es aber in der lateinischen Übersetzung wörtlich zu finden. In Gal. 4,5 steht: Gott sandte Seinen Sohn und hat Ihn unter das Gesetz getan, auf daß wir die Kindschaft empfingen. Hier steht für Kindschaft wortwörtlich „Adoption“. In Eph. 1,5 heißt es: Er hat uns zu Kindern verordnet = angenommen. Auch hier findet sich das Wörtchen „adoptiert“. Das konnte der Verfasser nicht wissen. Wichtiger erscheint mir auch die Sache selbst. Wenn ein Kind adoptiert wird, so kommt es meistens aus irgendeinem Elend und findet ein neues Zuhause. Es bekommt einen neuen Namen, der ihm kraft seiner natürlichen Geburt nicht zusteht. Diesen neuen Namen verleihen ihm die Adoptiveltern nach ihrer freien, freundlichen Entscheidung. Das Adoptivkind wird in die vollen Kindesrechte einschließlich Erbrecht eingesetzt - Dinge, die ihm von Natur nicht zustanden.“ „Das Bild von der Wiedergeburt und das Bild der Adoption stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern nach dem Zeugnis der Bibel ergänzen sie sich.“ Adam vermutet hinter der Geringschätzung der Kindertaufe und des Konfirmandenunterrichts, die im Beitrag des anonymen Verfassers deutlich geworden ist, ein „krankhaftes Mißtrauen“ gegenüber der verfaßten Kirche. Nach den Darstellungen des Artikelschreibers sehe es so aus, als lehre die Kirche, daß Wasser, aus der Wasserleitung genommen, die Sünden abwasche. „Bitte, wo wird das gelehrt?“, fragt Adam. Wenn nicht belegt werden könne, daß die Kirche so lehre, entbehrten solche Vorwürfe jeder Grundlage, und es läge ein ernstes Abgleiten vom 9. Gebot vor.(13) Was die kirchliche Unterweisung betreffe, so sei man es in der Kirche bereits gewohnt, daß durch viele gleichlautende Äußerungen der Eindruck entstehe, in der Kirche werde nur kaltes Kopfwissen eingetrichtert. Wenn man immer dasselbe aus mancher Leute Mund in stereotyper Gleichheit zu hören bekomme, müsse man den Eindruck gewinnen, daß damit systematisch ein Mißtrauen gegen den Dienst der Kirche und damit der Pastoren gesät werde. Für einen Pfarrer, der jahraus jahrein bemüht sei, „jungen Menschen die Botschaft von Jesus Christus liebzumachen“, sei es nur in täglicher Geduld und unter der 5. Bitte des Vaterunsers erträglich, wenn am laufenden Band in Ton und Inhalt dieser Dienst von Brüdern, die der Kirche dabei den Rücken stärken sollten, derart infrage gestellt werde. „Aus diesem Grunde“, so schließt Adam, „möchte ich empfehlen: 1. Etwas mehr Vorsicht, ehe wir einen anderen einer unbiblischen Lehre 2. Etwas mehr Wahrhaftigkeit, wenn wir uns über den Dienst der Kirche äußern. 3. Etwas mehr Liebe, wenn wir miteinander um das rechte Verständnis der Und schließlich: Etwas weniger Anonymität.“ (13) Das nach katholischer und lutherischer Zählung achte Gebot: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“, ist nach reformierter Zählweise das neunte Gebot. 2.6 „Das Wirken des Heiligen Geistes bei der Wiedergeburt und der Heiligung“ war das Thema eines Vortrages von Dr. Bockmühl, St. Chrischona, den dieser anläßlich der Bibel- und Arbeitstage in Neunkirchen hielt, in deren Mittelpunkt die paulinische Rechtfertigungslehre stand. Der Evangelist berichtet darüber in seiner Ausgabe vom 06. Januar 1974: „Bruder Dr. Bockmühl hatte sich viel Arbeit gemacht, um aus der Schrift den Nachweis zu führen, daß Wiedergeburt und Heiligung eine göttliche und eine menschliche Seite haben, und daß beide zusammengehören“, schreibt Schriftleiter Willy Schaller und fährt fort: „Das muß einfach wieder stärker ins Bewußtsein gerückt werden: Gott schafft durch seinen Geist das Geborenwerden und das Heiligwerden, aber zugleich erwartet er, daß wir Menschen es an uns geschehen lassen, und daß unsere Erneuerung und Heiligung als täglich neues Werden, Wachsen und Reifen unter dem Sterben des Ichs geschieht. Bei der so verschiedenartigen Auslegung der biblischen Begriffe Wiedergeburt und Heiligung war es außerordentlich gut, daß bei den mancherlei Aussagen über Wiedergeburt und Heiligung im Siegerland - von Kanzeln und Kathedern - mal wieder eine Interpretation geboten wurde, die dem Wort Gottes und der Erkenntnis unserer Väter entsprach und die das Sowohl - als - auch, die Tat Gottes und des Menschen Verantwortung, Entscheidung und Gehorsam zum Ausdruck brachte. Dr. Bockmühl drückte es so aus: Wiedergeburt und Heiligung sind 100%ig Gottes Tun und 100%ig Erwartung bei Gott, daß es der Mensch tut.“(14) (14) Begreift man Wiedergeburt und Heiligung einerseits als Zusammenarbeit von Gott und Mensch, andererseits als Voraussetzung, um von Gott angenommen zu werden, ist die lutherische Rechtfertigungslehre verlassen. Nach lutherischer Auffassung richtet sich der Glaube auf Christus und empfängt von ihm, was dieser ist und hat: Gottes Gerechtigkeit. Der Glaube ist also keine (Vor-) Bedingung der Rechtfertigung, sondern ergreift sie (vgl. CA 4). Nach Bockmühl hingegen ist der Glaube die Voraussetzung für Wiedergeburt und Heiligung. Damit sieht Bockmühl den Glauben am Anfang eines Prozesses, an dessen Ende erst die volle Rechtfertigung des Menschen steht. 2.7 „Gedanken über die Taufe“ werden unter gleichnamiger Überschrift auch im Evangelist Nr. 13/74 vom 27. Oktober 1974 geäußert. Mit der Bitte: „Brüder denkt darüber nach, damit die Frage nach dem Taufwasser unter uns zur rechten Erkenntnis werde, und nicht zur Handlungsform, über die wir streiten“, veröffentlicht der Evangelist einen Beitrag von Dr. E. Henrich. Dieser schreibt: „Mit Absicht habe ich es vermieden, theologische Äußerungen zu dieser Frage zu studieren. Nur anhand Gottes Wort möchte ich mir als Laie eine Meinung bilden.“(15) Die Taufe habe, so Dr. Henrich, offenbar zu verschiedenen Zeiten eine jeweils andere Bedeutung gehabt. Daß sich Jesus von Johannes taufen ließ, stehe im Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche, welche lehre, daß durch die Taufe die Erbsünde abgewaschen werde. Das Wort Erbsünde gäbe es in seiner Bibel nicht.(16) Für jene, die sich mit einem klaren Bekenntnis zu dem biblischen Christus als Erwachsene taufen ließen, sei die Tür zum Reich Gottes geöffnet. Der Glaube, so Henrich, sei dabei die unbedingte Voraussetzung für die Taufe.(17) Zwar werde auch durch die Kindertaufe „den Getauften die Pforte in das Reich Christi geöffnet“, aber wer als Kind getauft worden sei, ging vielfach an dieser Pforte vorbei ins Verderben, weil er die klare Entscheidung für Christus nicht fände. Henrich läßt eine „Dreipunkterklärung“ eines mit ihm befreundeten Theologen folgen, worin u.a. die Taufe Jesu als Solidaritätserklärung mit der sündigen Menschheit aufgefaßt wird. (15) Begreift man Wiedergeburt und Heiligung einerseits als Zusammenarbeit von Gott und Mensch, andererseits als Voraussetzung, um von Gott angenommen zu werden, ist die lutherische Rechtfertigungslehre verlassen. Nach lutherischer Auffassung richtet sich der Glaube auf Christus und empfängt von ihm, was dieser ist und hat: Gottes Gerechtigkeit. Der Glaube ist also keine (Vor-) Bedingung der Rechtfertigung, sondern ergreift sie (vgl. CA 4). Nach Bockmühl hingegen ist der Glaube die Voraussetzung für Wiedergeburt und Heiligung. Damit sieht Bockmühl den Glauben am Anfang eines Prozesses, an dessen Ende erst die volle Rechtfertigung des Menschen steht. (16) Paulus empfahl es anders. Er schickte seine Briefe in aller Regel nicht an einzelne Gläubige, sondern an gesamte Gemeinden. Für uns heute bedeutet das, daß auch wir die Heilige Schrift nicht in stiller Abgeschiedenheit, weit weg von Kirche und Gemeinde, sondern nur gemeinsam, in gegenseitigem Austausch verstehen können. Nur in der Gemeinschaft mit anderen Christen können wir hoffen, die Fülle des uns gegebenen Wortes Gottes mehr und mehr ergründen zu können, ohne uns dabei an Einseitigkeiten festzubeißen. Daher ist der Austausch zwischen Theologen und Nichttheologen ebenso wichtig, wie das Gespräch zwischen den Konfessionen. Nur wenn wir nicht den Anschluß an die ganze Kirche verlieren, können wir verstehen, was die Schrift doch der ganzen Kirche sagt. (17) Daß die einmal von den Menschen schuldhaft ins Werk gesetzte Sünde von ihren vermeintlich souveränen Akteuren ganz und gar Besitz ergreift, um sie total in ihren heillosen Bann zu ziehen (was mit dem Begriff Erbsünde ausgedrückt werden soll), ist im Lauf der Kirchengeschichte immer wieder angezweifelt worden. So vertrat Pelagius (gestorben nach 418) die Auffassung, daß die Menschen keineswegs Gefangene der Sünde seien, sondern einen freien Willen hätten und folglich auch alles zu ihrem Heil Notwendige tun könnten. (Vgl. McGrath 1997, S. 22, S. 430 f.) Für den Schweitzer Reformator Zwingli (1484-1531) war Schuld eng mit moralischer Verantwortung verbunden, also nicht auf dem Erbweg übertragbar. Zwingli sah die Menschen zwar mit einem Gebrechen behaftet, aber mit keiner Schuld. (Vgl. McGrath 1997, S. 517; Tschackert 1979, S. 245) Dagegen lehrt das Augsburger Bekenntnis in Artikel 2, „daß nach Adams Fall (1. Mose 3) alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, daß sie alle von Mutterleib an voll Neigung und Lust zum Bösen sind und von Natur aus keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben haben können. Auch wird gelehrt, daß dieses angeborene Übel, diese Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt sind, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist von neuem geboren werden. Damit werden die Pelagianer und andere verworfen, die die Erbsünde nicht für Sünde halten, um dadurch die (menschliche) Natur aus eigenen Kräften Gott wohlgefällig (urspr.: fromm) zu machen, und die so das Leiden und Verdienst Christi verachten.“ (Zitiert nach der von der VELKD revidierten Fassung) 3. Zusammenfassung In der Gemeinschaftsbewegung des Siegerlandes wird oft zwischen einem verstandesmäßigen und einem gefühlsmäßigen Zugang zum Glauben unterschieden. |
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